AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Almstad Group sp. z o. o.

1. Vertragsabschluß

Der Vertrag kommt mit Vornahme der ersten Anzahlung durch den Kunden und der damit einhergehenden Betätigung des Bindungswillens zustande.

2. Zahlungsbedingungen / Fälligkeit

Der Gesamtpreis wird in drei Zahlungen wie folgt fällig:

  1. Die erste Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtmaterial- und Transportkosten mit Vertragsabschluß. Hierzu übersendet Almstad dem Kunden eine Pro-Forma-Rechnung, aus der der jeweilige Betrag als auch die Kontoverbindung der Almstad ersichtlich ist. Die Übersendung der eigentlichen Rechnung erfolgt nach Zahlungseingang.
  2. Die zweite Anzahlung in Höhe von den verbleibenden 50 % der Gesamtmaterial- und Transportkosten wird Zug um Zug mit der Anlieferung des Zaunmaterials fällig und angewiesen. Hierzu übersendet Almstad nach Vereinbarung des Liefertermins eine zweite Pro-Forma-Rechnung, aus der der jeweilige Betrag als auch die Kontoverbindung der Almstad ersichtlich ist. Der Kunde ist, sofern keine Barzahlung erfolgt, verpflichtet, dem Montageteam einen entsprechenden Überweisungsnachweis vorzulegen und auszuhändigen. Die Übersendung der eigentlichen Rechnung erfolgt nach Zahlungseingang.
  3. Der verbleibende Teil des Gesamtpreises (die Montagekosten) wird nach dem Aufbau und Abnahme fällig und ist in Bar oder per Überweisung dem Montageteam Zug zu Zug bezahlt.

3. Lieferung und Lieferfrist

  1. Bereits bei den vorvertraglichen Vertragsverhandlungen benennt Almstad dem Kunden den voraussichtlichen Lieferzeitraum und eine späteste Lieferfrist.
  2. Innerhalb von vier Wochen nach Vornahme der unter Pkt. 2 a) dargelegten Anzahlung kontaktiert sich ein Mitarbeiter von Almstad mit dem Kunden, um mit dem Kunden einen Montagetermin (Vereinbarung der Kalenderwoche der Montage) innerhalb dieses Lieferzeitraums zu vereinbaren. Da die Montage von äußeren Bedingungen abhängig ist, wird der Kunde 4-5 Tage vor der vereinbarten Kalenderwoche zwecks Absprache des genauen Montagetages und der voraussichtlichen Uhrzeit kontaktiert. Da die Montageanfahrt von Umständen abhängig ist, die außerhalb des Einflussbereichs von Almstad liegen (wie Verkehrsbedingungen, Stau, Wetter), ist der Kunde verpflichtet, am Montagetag den ganzen Tag für das Montageteam der Almstad zur Verfügung zu stehen.
  3. Almstad ist an den Lieferzeitraum nach Pkt. 3. A. gebunden, sofern der Kunde innerhalb von 1 Woche nach Mitteilung des Lieferzeitraums / des Vertragsangebots den Vertragsschluss durch Anzahlung herbeiführt. Führt der Kunde den Vertragsschluss zu einem späteren Zeitpunkt herbei, wird von Almstad mit dem Kunden ein neuer, späterer voraussichtlicher Lieferzeitraum vereinbart werden.

4. Beschaffenheit der Zaunelemente

Die hergestellten Zaunelemente erfüllen die Anforderungen der polnischen Normen PN-EN 12839, PN-EN 14992 + A1: 2012; Betonfertigteil; Zaunelemente. Die europäische Norm EN 128; 2001 hat den Status der polnischen Norm. Diese europäische Norm enthält Betonfertigteile (Stahlbeton oder Pressbeton) zur Errichtung von Zäunen. Für die oben Zaunelemente wird Zement CEM II/B-V 42,5 mit Stahlbewehrung fi5 verwendet. Der Zaun ist ein Dekorations- und Schutzelement und stellt keine tragende Konstruktion dar. Beton ist ein Naturprodukt. Die Zaunelemente können als natürliche Folge der Betonbildung Poren sowie Risse, die die Festigkeit des Materials nicht beeinträchtigen, sowie geringfügige Verfärbungen enthalten. Kleine Schäden werden durch Reparaturmasse bei der Montage repariert. Die in den beiden letzten Sätzen dargelegten Erscheinungen stellen keinen Sachmangel dar. Zaunelemente aus Beton sind grau (natürliche Betonfarbe). Sie können mit speziellen Farben für den Außenbereich lackiert werden. Wir geben dem Käufer die Möglichkeit, je nach Präferenz eine Farbe zu erhalten. Die glatte Seite der Betonplatte (beim einseitigen Zaun) kann eine unregelmäßige Form haben oder aus ihm Produktionsmaterial (Kieselsteine, Sand) ersichtlich sein.

5. Montagebedingungen

  1. Der Montageort muss zum Aufbau des Zaunes vorbereitet sein. Es ist dafür zu sorgen, dass sich im Montagebereich keine alten Fundamente, Betonteile, Zäune, Hecken und Wurzeln etc. befinden. Auf fremden Betonsockeln und Fundamenten wird eine Montage durch Almstad nicht durchgeführt. Alle Leitungen (Telefon, Strom, Gas, Wasser) müssen vor der Montage dem Montageteam angezeigt und auf der Skizze markiert werden. Für Beschädigungen an Leitungen, über die wir nicht informiert waren, haftet Almstad nicht, gegenüber Dritten wird Almstad im Innenverhältnis der Vertragsparteien freigestellt.
  2. Die Bestellung wird mit einem großen 40-Tonnen-LKW (oder ähnlichem Transportfahrzeug) geliefert, der 16,5 Meter lang und 2,4 Meter breit ist, so dass es wichtig ist, dass der Kunde für eine problemlose Anfahrt des Zaunes sorgt, damit sich der Abladeort von dem Montageort nicht weit befindet (max. 30 Meter, die Elemente werden manuell abgeladen und mit Handwagen zum Montageort transportiert wenn es mehr ist oder Treppen sind, der Weg weniger als 1 M breit ist, bitte um Information für individuelle Vereinbarungen).
  3. Den Monteuren muss Zugang zu Strom und Wasser sichergestellt werden.
  4. Der Kunde stellt entsprechende Abfallbehältnisse (für Betonsäcke, Montagereste, gebrochene, geschnittene Platten oder Pfosten, Ersatzteile) auf eigene Kosten zur Verfügung.
  5. Die auf unserer Seite bestellbaren Zäune entsprechen bezüglich des Zauns und der Montagearbeiten behördlichen Anforderungen, wie Sie am Sitz von Almstad, d. h. Gorzów Wielkopolski (Polen), gelten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass der bestellte Zaun den Landes-/Gemeindevorschriften an seinem Wohnort entspricht. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der bestellte Zaun nachbarschaftsrechtlichen / baurechtlichen Regelungen (so z. B. zur Zaunhöhe) oder Statikanforderungen an seinem Wohnort entspricht und der Kunde – falls notwendig – beispielsweise für entsprechende Bauleitung oder für Statiknachweise sorgt.

6. Abnahme

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Zaun unter Verwendung des Almstad-Abnahmeprotokolls abzunehmen bzw. unter Benennung der Mängel etwaige Mängel in dem Almstad- Abnahmeprotokoll zu verzeichnen. Eine Verweigerung der Abnahme aufgrund unerheblicher Mängel ist ausgeschossen.
  2. Ist der Montageort des Zauns mehr als 150 km vom Unternehmenssitz von Almstad entfernt, ist der Kunde, um dem Sachgrund der großen Entfernung von Almstad zum Kunden zu entsprechen, verpflichtet, die Abnahme am Tag der Fertigstellung der Montage des Zaun im Beisein des von Almstad eingesetzten Montageleiters unter Verwendung des Almstad- Abnahmeprotokolls vorzunehmen bzw. unter Benennung der Mängel diese in dem Almstad- Abnahmeprotokoll zu verzeichnen. Sollte dem Kunden eine persönliche Vornahme der Abnahme am Montagetag nicht möglich sein, hat er hierzu einen mit entsprechenden Vollmachten ausgestatteten Bevollmächtigten / Vertreter einschalten. Eine Verweigerung der Abnahme aufgrund unerheblicher Mängel ist ausgeschossen und gilt als deren Genehmigung.

7. Sachmangel / Abwicklung der Mangelbeseitigung / Zeitpunkt der Mangelbeseitigung

  1. Bei einem Nachbesserungsverlangen hat der Kunde den Mangel anzuzeigen, worauf Almstad das Nachbesserungsbegehren auf seine Berechtigung prüft und dem Kunden innerhalb von 14 Werktagen ab der Mangelanzeige und Vorlage der zur Beurteilung notwendigen Informationen und Nachweise seine Entscheidung über die vorlegt.
  2. Ist der Montageort des Zauns mehr als 150 km vom Unternehmenssitz von Almstad entfernt, so dass Almstad für die Prüfung der Anzeige beim Kunden ein Kostenaufwand entstehen würde, der die kalkulierten Prüfungskosten übersteigt, so hat der Kunde im Fall eines Nachbesserungsverlangens mittels des von Almstad zur Verfügung gestellten Formulars „Reklamationsprotokoll“ die behaupteten Mängel in dem Reklamationsprotokoll aufzulisten und jeden behaupteten Mangel einer jeden Platte mittels eines Fotos (sei es als Anhang mittels e-mail oder auf anderem Weg) Almstad nachzuweisen, so dass Almstad das Nachbesserungsverlangen entsprechend prüfen kann.
  3. Ist das Nachbesserungsbegehren von Almstad als Mangel anerkannt worden, so erfolgt die Mangelbeseitigung, sofern die Witterungsbedingungen eine Mangelbeseitigung zulassen:
    1. innerhalb eines Zeitraum von weiteren 4 Wochen bei Anfahrtswegen von bis zu 149 km zum Kunden;
    2. ist der Montageort des Zauns mehr als 150 km bis zu 599 km vom Unternehmenssitz von Almstad entfernt, so dass Almstad für die gesonderte Anfahrt zum Kunden ein Kostenaufwand entstehen würde, der die kalkulierten Nachbesserungskosten übersteigt, so vereinbaren die Vertragspartner einen Nachbesserungstermin, der in zeitlichem Zusammenhang mit weiteren Arbeiten von Almstad in der Region des Kunden stattfinden wird, höchstens jedoch innerhalb von 8 Wochen seit Anerkennung des Mangels;
    3. ist der Montageort des Zauns mehr als 600 km vom Unternehmenssitz von Almstad entfernt, so dass Almstad für die gesonderte Anfahrt zum Kunden ein Kostenaufwand entstehen würde, der die kalkulierten Nachbesserungskosten übersteigt, so vereinbaren die Vertragspartner einen Nachbesserungstermin, der in zeitlichem Zusammenhang mit weiteren Arbeiten von Almstad in der Region des Kunden stattfinden wird, höchstens jedoch innerhalb von 8 Wochen seit Anerkennung des Mangels;
    4. liegt der Montageort des Zauns in Österreich, so dass Almstad für die gesonderte Anfahrt zum Kunden ein Kostenaufwand entstehen würde, der die kalkulierten Nachbesserungskosten übersteigt, so vereinbaren die Vertragspartner einen Nachbesserungstermin, der in zeitlichem Zusammenhang mit weiteren Arbeiten von Almstad in der Region des Kunden stattfinden wird, höchstens jedoch innerhalb von 3 Monaten seit Anerkennung des Mangels.

In den Monaten November bis Ende März besteht aufgrund der dann vorherrschenden Witterungsbedingungen, die eine Mangelbeseitigung in der Regel nicht zulassen, kein Anspruch auf Vornahme von Nachbesserungsarbeiten.

  1. Zwecks Ermöglichung der Nachbesserung hat der Kunde Almstad zum vereinbarten Nachbesserungszeitpunkt für den ganzen Tag Zugang zum Grundstück, zu Strom- und Wasserquellen zu gewähren und zwecks eventueller notwendiger Absprachen selbst anwesend zu sein bzw. sich durch einen zu Absprachen bevollmächtigten Dritten vertreten zu lassen; wird dem Montageteam zum vereinbarten Zeitpunkt der Zugang zum Grundstück nicht ermöglicht, so wird Almstad von der Nachbesserungsverpflichtung frei, sofern das Montageteam von Almstad zum vereinbarten Termin tatsächlich erschienen ist.
  2. Macht der Kunde bzgl. Zaunplatten Gewährleistungsrechte geltend oder tritt er vom Vertrag zurück, so hat der Kunde für einen Zeitraum entsprechend Pkt. 7 C. die Zaunplatten sorgsam und geschützt aufzubewahren; werden die Platten beim Kunden wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten aus Satz 1 über den Mangel hinaus beschädigt, so haftet der Kunde Almstad für den hieraus entstandenen Schaden.

8. Eigentumsvorbehalt

Almstad behält sich das Eigentum an den Zaumelementen bis zur vollständigen Bezahlung des Preises vor. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung der Zaunelemente nicht gestattet. Der Kunde wird Almstad von allen Zugriffen Dritter auf sein Eigentum sowie sonstigen Beeinträchtigungen desselben unverzüglich unterrichten und Almstad sämtliche Schäden ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen entsprechende Zugriffe Dritter entstehen.

9. Zurückbehaltungsrecht

Sofern der Gesamtpreis seitens des Kunden noch nicht vollständig entrichtet worden ist, kann Almstad die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde die noch offene Vergütung, bis auf die Ausnahme gemäß des nachfolgenden Satzes, ausgleicht. Hat der Kunde einen Mangel dargelegt, so ist der Kunde proportional in demjenigen Verhältnis, in welchem der Umfang des mangelhaften Werkes zum Gesamtumfang des Werkes steht, zum Zurückbehalt bezüglich der Gesamtvergütung ermächtigt.

10. Anzuwendendes Recht

Die Parteien vereinbaren die Anwendung polnischen Rechts; ist der Kunde Verbraucher, darf die Rechtswahl jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzrechtes gewährt wird.

11. Gerichtsstandsvereinbarung

Ist der Vertragspartner von Almstad Kaufmann, wird Gorzów Wielkopolski (Polen) als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag vereinbart.