Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Almstad Group Sp. z o.o.
1. Zahlungsbedingungen / Fälligkeit
Die Zahlungsbedingungen werden mit dem Kunden individuell im Kauf- bzw. Werkvertrag vereinbart. Die Zahlung für eventuelle Montageleistungen erfolgt auf Grundlage der von unserem beauftragten Subunternehmer bzw. Montagepartner gesondert ausgestellten Rechnung.
2. Lieferung und Lieferfrist
Bereits bei den vorvertraglichen Verhandlungen benennt Almstad dem Kunden den voraussichtlichen Lieferzeitraum und eine späteste Lieferfrist.
Innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung kontaktiert ein Mitarbeiter von Almstad den Kunden, um einen Montagetermin (Vereinbarung der Kalenderwoche der Montage) innerhalb dieses Lieferzeitraums abzustimmen. Da die Montage maßgeblich von Witterungs- und äußeren Bedingungen abhängig ist, wird der Kunde etwa 4 bis 5 Tage vor der geplanten Kalenderwoche zwecks Absprache des genauen Montagetages und der voraussichtlichen Uhrzeit erneut kontaktiert.
Da die Anfahrt von Umständen beeinflusst wird, die außerhalb des Einflussbereichs von Almstad liegen (wie Verkehrslage, Stau, Wetter), ist der Kunde verpflichtet, am vereinbarten Montagetag für das Montageteam ganztägig erreichbar und vor Ort verfügbar zu sein.
Almstad ist an den voraussichtlichen Lieferzeitraum gebunden, sofern der Kunde innerhalb von einer Woche nach Übermittlung des Vertragsangebots den Vertragsschluss durch Leistung der Anzahlung herbeiführt. Geht die Anzahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt ein, wird zwischen Almstad und dem Kunden ein neuer, entsprechend angepasster Lieferzeitraum vereinbart.
3. Beschaffenheit der Zaunelemente und Werkstoffe
Die hergestellten Zaunelemente erfüllen die Anforderungen der einschlägigen Normen PN-EN 12839 sowie PN-EN 14992 + A1: 2012 (Betonfertigteile; Zaunelemente). Für die genannten Zaunelemente wird hochwertiger Zement CEM II/B-V 42,5 mit einer robusten Stahlbewehrung Ø 5 mm verwendet.
Wichtiger Hinweis zum Material: Der Zaun dient als Schutz- und Dekorationselement und stellt keine tragende Gebäudekonstruktion dar. Beton ist ein Naturprodukt. Natürliche materialtypische Erscheinungen wie Poren, feine Haarrisse, die die statische Festigkeit des Materials nicht beeinträchtigen, sowie geringfügige Farbschwankungen oder Ausblühungen sind fertigungstechnisch bedingt und stellen keinen Sachmangel dar. Geringfügige Absplitterungen oder Transportschäden können während der Montage fachgerecht mit Reparaturmasse instand gesetzt werden.
Zaunelemente aus Beton werden standardmäßig in natürlicher grauer Betonfarbe geliefert. Auf Wunsch können die Elemente bauseits oder werkseitig mit diffusionsoffenen Spezialfarben für den Außenbereich beschichtet werden. Die glatte Rückseite von einseitig strukturierten Platten kann produktionsbedingt leichte Unebenheiten aufweisen oder Spuren von Zuschlagstoffen (Kiesel, Sand) erkennen lassen.
4. Montagebedingungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Montageort zum vereinbarten Aufbautermin ordnungsgemäß vorbereitet ist:
- Im Trassenbereich dürfen sich keine Altfundamente, Betonreste, Wurzeln, Sträucher oder alte Zaunanlagen befinden.
- Eine Montage auf bauseits vorhandenen Fremdsockeln oder Fremdfundamenten wird durch Almstad nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Unterirdisch verlegte Leitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) müssen dem Montageteam vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert mitgeteilt und im Montagebereich eindeutig markiert werden. Für Schäden an nicht ordnungsgemäß angezeigten Leitungen übernimmt Almstad keine Haftung.
- Den Monteuren ist während der Montagearbeiten kostenfreier Zugang zu Strom- und Wasseranschlüssen auf dem Grundstück zu gewährleisten.
- Der Kunde stellt geeignete Behältnisse zur Entsorgung des anfallenden Montageabfalls (Zementsäcke, Schnittreste, Verpackungen) auf eigene Kosten bereit.
Zufahrts- und Abladebedingungen: Die Anlieferung erfolgt in der Regel mit einem 40-Tonnen-LKW (Länge ca. 16,5 m, Breite ca. 2,4 m). Der Kunde gewährleistet eine für solche Fahrzeuge befahrbare Anfahrtsstraße. Der Entladeort darf maximal 30 Meter vom eigentlichen Montageort entfernt sein, da die Bauteile von Hand transportiert werden. Sollte der Transportweg weiter als 30 Meter sein, Treppenstufen aufweisen oder eine Durchgangsbreite von 1,00 Meter unterschreiten, muss dies vorab verbindlich mitgeteilt werden, um den Mehraufwand abzustimmen.
Baurechtliche Vorschriften: Der Kunde ist eigenverantwortlich dafür zuständig, dass der gewählte Zaun den örtlichen Bau- und Nachbarschaftsvorschriften (z. B. zulässige Zaunhöhe, Einfriedungssatzungen der Gemeinde) entspricht und eventuell erforderliche Genehmigungen oder statische Nachweise vorliegen.
5. Abnahme
Nach Fertigstellung der Montage ist der Kunde verpflichtet, das Werk im Beisein des Montageleiters abzunehmen und die Abnahme auf dem Almstad-Abnahmeprotokoll schriftlich zu bestätigen. Etwaige Mängel sind zwingend im Abnahmeprotokoll detailliert festzuhalten.
Eine Verweigerung der Abnahme wegen unerheblicher Mängel ist ausgeschlossen.
Sollte der Kunde am Tag der Fertigstellung nicht persönlich anwesend sein können, ist er verpflichtet, einen bevollmächtigten Vertreter zur Abnahme einzuschalten. Die Verweigerung der Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel gilt nach Ablauf einer angemessenen Frist als Abnahme.
6. Mängelansprüche und Nachbesserung
Liegt ein Sachmangel vor, hat der Kunde diesen unverzüglich unter genauer Beschreibung anzuzeigen. Almstad prüft die Reklamation und teilt dem Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt aller erforderlichen Informationen das Prüfergebnis mit.
Bei Montageorten mit größerer Entfernung zum Unternehmenssitz ist der Kunde verpflichtet, das von Almstad bereitgestellte Reklamationsprotokoll zu nutzen und aussagekräftige Fotodokumentationen der beanstandeten Platten bzw. Pfosten per E-Mail zu übermitteln.
Wird ein Nachbesserungsanspruch anerkannt, erfolgt die Nachbesserung (vorbehaltlich geeigneter Witterungsverhältnisse):
- bei Entfernungen bis 149 km: innerhalb von 4 Wochen;
- bei Entfernungen ab 150 km: innerhalb von maximal 8 Wochen ab Anerkennung des Mangels (in der Regel im Rahmen einer Routenplanung).
In den Wintermonaten (November bis einschließlich März) ruht der Anspruch auf Durchführung von Nass- und Betonierarbeiten vor Ort, sofern die Witterung (Frost, Dauerregen) eine fachgerechte Nachbesserung nicht zulässt.
Zur Durchführung der Nachbesserung hat der Kunde dem Serviceteam nach Terminabsprache ganztägig ungehinderten Zugang zum Grundstück sowie zu Wasser und Strom zu gewähren.
Macht der Kunde Gewährleistungsrechte bezüglich gelieferter Zaunelemente geltend oder tritt vom Vertrag zurück, hat er die Bauteile bis zur Abholung oder Klärung vor weiteren Beschädigungen geschützt und sorgsam zu verwahren.
7. Eigentumsvorbehalt
Almstad behält sich das Eigentum an allen gelieferten Zaunelementen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Almstad nicht gestattet.
8. Zurückbehaltungsrecht
Ist der Rechnungsbetrag nicht vollständig entrichtet, kann Almstad Nacherfüllungsleistungen verweigern, es sei denn, der Kunde behält einen Teilbetrag ein, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem geltend gemachten Mangel steht.
9. Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Republik Polen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde ein Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union (z. B. in Deutschland), bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers hiervon unberührt.
10. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Almstad (Gorzów Wielkopolski, Polen).



